zum 01.07.2020 tritt die neue Weiterbildungsordnung in Kraft.
Die Weiterbildungszeiten sind flexibler geworden, die Allgemeinmedizin hat den grössten Anteil:
60 Monate Allgemeinmedizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung abgeleistet werden
• müssen 12 Monate im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden
können zum Kompetenzerwerb weitere 18 Monate Weiterbildung in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen
+ 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatische Grundversorgung
NEU ist der Kompetenzbasierte Ansatz: lange Kataloge nachzuweisender Leistungen werden durch
a) Kognitive und Methodenkompetenz (Kenntnisse) sowie
b) Handlungskompetenz (Erfahrungen und Fertigkeiten)
ersetzt, die vom Weiterbildungsbefugten bescheinigt werden.
Ärzt*innen in Weiterbildung, die ihre Weiterbildung bereits begonnen haben können in der Regel entscheiden, nach welcher Ordnung Sie ihren Facharzt zu Ende machen wollen.
weitere Infos findet ihr hier