Eine nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung 2005 vor dem 01.07.2020 begonnene Weiterbildung zum Erwerb einer Facharztbezeichnung kann nach dem 30.06.2027 nicht mehr abgeschlossen werden.
Bis zu dem Stichtag muss die Weiterbildung der auslaufenden WO zeitlich und inhaltlich abgeschlossen und mit entsprechendem Antrag und sämtlichen Weiterbildungszeugnissen, Kursbescheinigungen, sonstigen Nachweisen und dem Logbuch bei der Ärztekammer eingereicht sein. Danach gilt nur noch die neue Weiterbildungsordnung von 2020.